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Historische Leonberger Altstadt © Vilja Staudt
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24.09.2024

Tipps zu Grünpflege und Heckenschnitt

Von Oktober bis November können im eigenen Garten die Hecken und Bäume zurückgeschnitten werden. Dabei gibt es Verschiedenes zu beachten. 

Baumpflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen können zu kurzfristigen Sperrungen führen.

Baumpflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen können zu kurzfristigen Sperrungen führen.  | © Stadtverwaltung/Canva

 

Garten richtig zurückschneiden

Den eigenen Garten kann jede Leonbergerin und jeder Leonberger nach ihrem oder seinem Belieben gestalten. Allerdings muss darauf geachtet werden, was und wie viel über die Grundstücksgrenze hinauswächst. Für die Sicherheit von Passantinnen und Passanten sowie von Fahrzeugen, zum Beispiel der Feuerwehr, gelten folgende Regelungen:

Pflanzen – etwa Hecken – dürfen nicht auf den Gehweg oder die Straße hinausragen. Am Gehweg gilt das bis auf einer Höhe von 2,50 Metern, an der Straße sogar 4,50 Meter. Das nennt sich "Lichtraumprofil" und muss auch außerhalb der Schonzeiten gewährleistet sein. Das heißt, während der Brutzeit von Vögeln im Frühling und Sommer dürfen Hecken ausschließlich so zurückgeschnitten werden, dass das Lichtraumprofil eingehalten wird. Die Schonzeit während der Brut gilt von 1. März bis 30. September. Ab Oktober und bis Ende Februar können Hecken und andere Pflanzen wieder bedenkenlos wie gewünscht gestutzt und zurückgeschnitten werden.

Auch sollten Gartenbesitzerinnen und -besitzer darauf achten, dass Bäume und Hecken keine Lichtmasten zuwachsen und dass sie Totholz entfernen. So kann verhindert werden, dass es bei Wind abbricht und Schäden verursacht.

Die Profis der städtischen Grünpflege empfehlen, vor allem abends zuschneiden und auch zu gießen. So sind die frisch geschnittenen Stellen nicht der Sonne ausgesetzt, sie verbrennen nicht und wachsen gleichmäßiger nach. 

Grünschnitt am Häckselplatz abgeben

Wer im Garten fleißig war, kann den Grünschnitt (Äste, Zweige und Sträucher) beim Häckselplatz abgeben, etwa in Warmbronn am Rübenloch. Dieser Häckselplatz ist frei zugänglich. Allerdings können dort keine Wurzeln, kein Gras oder Heu und kein Laub oder Moos abgegeben werden. All das gehört in die Biotonne. Ist die Menge zu groß, können Gärtnerinnen und Gärtner spezielle Papiersäcke auf den Wertstoffhöfen kaufen und bei der Abfuhr neben die Biotonne stellen.


 

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