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Barrierefreiheit im Internet (Foto: anilakkus, istock)
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Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Leonberg ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Leonberg.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist überwiegend mit § 10 Absatz 1 L‐BGG vereinbar. Einschränkungen sind die unter 2. genannten Punkte.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L‐BGG

  • In einigen Fällen sind Alternativtexte für Bilder nicht sprechend formuliert. Layout‐Grafiken sind in manchen Fällen nicht als solche ausgewiesen.

  • Verlinkungen auf und Einbindungen von Informationen aus älteren Systemen, etwa des Berwerbungsportals, des Ratsinformationssystems, des Geodatenportals, des Planungs- und Beteiligungsservers der Stadt Leonberg können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

  • Alle barrierefreien PDF-Formulare und -Dokumente sind gekennzeichnet. Alle anderen, wie etwa Flyer, Info‐Broschüren, Amtsblatt‐Beilagen, die aus DTP‐Programmen stammen, sind überwiegend nicht barrierefrei.
    Unter den gegebenen Bedingungen ist das vollständige Bereitstellen barrierefreier PDF-Dateien weder organisatorisch noch personell zu leisten.

  • Auf der Seite Leonberg.de/Filme-über-Leonberg sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos, die von der Stadt Leonberg erstellt werden, wird darauf geachtet einen Untertitel beziehungsweise eine Volltext-Alternative anzubieten.

  • Die Überschriften auf der Webseite sind in der Regel im gängigen h-Format gekennzeichnet. Die korrekte Reihenfolge der Überschriften wird teilweise aus Layoutgründen nicht eingehalten. Absätze in Texten werden nicht durchgehend anhand von p-Tags gegliedert.
    Die Überschriften- und Gliederungsstruktur auf der Webseite werden derzeit nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.05.2024 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Selbstbewertung sowie auf einer von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit durchgeführten Prüfung vom 18.10.2023. Die Erklärung wurde zuletzt am 15.05.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.Leonberg.de auffallen, wenden Sie sich gerne auf folgenden Wegen an uns.

Einen Hinweis auf Barrieren im Internetauftritt können Sie uns Mithilfe des entsprechenden Online-Formulars hinweisen.

Sie können nicht barrierefreie Inhalte, z.B. PDF‐Dateien, in barrierefreier Form anfordern. Bittenehmen Sie dazu per E‐Mail Kontakt mit dem Team E-Government auf und teilen Sie den Titel oder Link der benötigten PDF-Datei mit. Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.

Unter folgender Adresse können Sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen:

Stadt Leonberg
Amt für IT und Digitalisierung / Team E-Government
Belforter Platz 1
71229 Leonberg
E‐Mail: e-gov@leonberg.de 
Telefon: 07152 990−1930

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de 
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/ 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.



Barrieren melden

Wenn einzelne Inhalte unserer Internetseiten für Sie als betroffene Person schwer zugänglich sind, schreiben Sie uns das bitte per E-Mail an online-redaktion@leonberg.de oder im folgenden Kontaktformular. Rufen Sie dazu das Formular direkt von der entsprechenden Seite über den Navigationspunkt "Barrierefreiheit" auf.

Wir sind für Hinweise und Verbesserungsvorschläge jederzeit dankbar.


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