Seit Dienstag, 2. April, sind das Bürgeramt, das Ausländeramt sowie die Ortschaftsverwaltungen während der Öffnungszeiten ohne Termin geöffnet. In den vergangenen Tagen kamen immer wieder Fragen auf. Die Antworten stellt die Stadtverwaltung gerne allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Das alte Rathaus auf dem Marktplatz. | © Leila Fendrich
Die Terminvergabe wurde am Dienstag, 2. April, eingestellt. Die bis dahin gebuchten Termine bleiben bestehen und können wahrgenommen werden. Es können jedoch keine neuen Termine gebucht werden.
Anmeldungen dauern in der Regel 15 Minuten. Bei Anmeldungen von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern dauert die Bearbeitung im Amt jedoch länger, da mehr Unterlagen geprüft werden müssen. Daher sind in solchen Fällen in der Regel 30 Minuten nötig.
Wer aus einer anderen Stadt nach Leonberg zieht, muss sich anmelden. Wer hingegen innerhalb von Leonberg und den Teilorten umzieht, muss sich ummelden. In beiden Fällen wird im Nachgang automatisch und kostenlos eine Meldebescheinigung für die neue Adresse ausgestellt.
Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn Sie aus Leonberg ins Ausland ziehen oder einen Nebenwohnsitz abmelden möchten. Innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung nötig.
Prüfen Sie beim Auswärtigen Amt die Einreisebestimmungen für Ihr Zielland. Nicht für jedes Land außerhalb des Schengen-Raums ist ein Reisepass nötig. Für manche Ziele reicht ein gültiger Personalausweis.
Kinderreisepässe werden seit 1. Januar 2024 nicht mehr ausgestellt. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte beziehungsweise beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Leistungen des Bürgeramts können zum Teil online beantragt werden. Unter www.leonberg.de sind alle Leistungen aufgelistet. Es stehen auch Informationen zu jeder Leistung mitsamt den erforderlichen Unterlagen bereit. Bitte prüfen Sie, ob für Ihr Anliegen ein persönliches Erscheinen beim Bürgeramt erforderlich ist. Für manche Dienste sind ein Konto bei Service-BW sowie die Online-Ausweisfunktion nötig.
Es werden biometrische Passfotos, Größe 35x45 Millimeter, benötigt. Die Bilder dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Außerdem dürfen die Bilder nicht bereits bei vorherigen Ausweispapieren verwendet worden sein.
Ja, die Beantragung eines Führungszeugnisses muss immer in Person stattfinden und kann nicht per Telefon oder per E-Mail erfolgen. Zusätzlich können Sie ein Führungszeugnis durch die Onlinefunktion der neueren Personalausweise beantragen. Aber nur wenn diese im Ausweis aktiviert ist. Führungszeugnisse stellt vorübergehend Frau Schneider vom Gewerbeamt aus, Altes Rathaus, 2. Obergeschoss. Hierfür müssen Sie nicht im Bürgeramt im Erdgeschoss vorsprechen und brauchen auch keine Wartemarke. Dasselbe gilt für Meldebescheinigungen. Eine Meldebescheinigungen kann mit einer Vollmacht und einer Ausweiskopie ausgestellt werden.
Eine neue PIN kann auch direkt bei der Bundesdruckerei angefordert werden oder vor Ort beim Bürgeramt neugesetzt werden.
Um Ausweisdokumente Ihres Kindes abzuholen, bringen Sie die alten Ausweisdokmumente mit. Diese müssen entwertet oder eingezogen werden. Ist Ihr Kind volljährig benötigen Sie zusätzlich immer eine Vollmacht.
Personalausweise brauchen nach der Beantragung etwa vier Wochen bis sie ausgestellt werden können. Reisepässe benötigen in der Regel mehr Zeit und können zwischen vier und sechs Wochen benötigen. Gegen einen Expresszuschlag ist es möglich, den Reisepass in nur einer Woche zu bekommen.
Seit Anfang des Jahres 2023 war das Bürgeramt stark unterbesetzt und die Belegschaft noch neu. Die neuen Kolleginnen und Kollegen müssen derzeit noch eingelernt werden. Wegen der geringeren Kapazität konnten so nur wenige Anliegen bearbeitet werden. Dadurch bildete sich rasch ein enormer Rückstau in allen Belangen - Anfragen und Anliegen in Person, per Telefon, E-Mail und Post. Auch der Rückstau sorgte dafür, dass alle Termine fast augenblicklich vergeben waren, sobald sie veröffentlicht wurden. Dies erweckte oft den Eindruck, dass keine neuen Termine bereitgestellt würden. Das Bürgeramt stellte jedoch zusätzlich zu den langfristig buchbaren Terminen tagesaktuell je nach Kapazität weitere Termine ein. Es wurden im Lauf des Jahres 2023 und 2024 die noch offenen Stellen besetzt. Sind alle Mitarbeitenden eingelernt und geschult, kann das Bürgeramt wieder in voller Stärke arbeiten. Dann wird sich die Lage im Bürgeramt weiter entspannen.
Die Stadt Leonberg hat zahlreiche kurzfristige Maßnahmen ergriffen, um die Lage im Bürgeramt für Mitarbeitende wie Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Neben personellen Umstrukturierungen und Amtshilfen wurden zwei weitere Stellen geschaffen und beispielsweise auch die Öffnungszeiten erweitert. Weitere Informationen hierzu finden Sie in im Nachrichtenbereich der städtischen Webseite.
Wartemarken werden zu Beginn der Öffnungszeiten ausgegeben, also je um 8 Uhr und um 14 Uhr. Sind alle Wartemarken ausgegeben, gibt es an diesem Tag keine weiteren Termine mehr für Spontanbesuche im Bürgeramt. Damit soll verhindert werden, dass Bürgerinnen und Bürger vergeblich anstehen müssen. Wartemarken werden nur für das Bürgeramt sowie das Ausländeramt ausgegeben. In den Ortschaftsverwaltungen gibt es kein Wartemarken-System.
Es kann nur eine begrenzte Anzahl Wartemarken freigeschaltet werden. Dies ist abhängig von der Dauer der Öffnungszeit sowie von der Anzahl an Schaltern, die geöffnet werden können. Wie viele Wartemarken täglich ausgegeben werden können, ist von der jeweiligen tagesaktuellen Gesamtsituation abhängig und kann daher nicht vorhergesagt werden.
Die Terminbuchung wurde abgeschafft, bereits in der Vergangenheit gebuchte Termine werden derzeit noch abgearbeitet. Hierfür wird ein Schalter verwendet. Die anderen Schalter sind für Spontanbesuche, je nach Kapazität, geöffnet.
Wenn mit einer Wartemarke mehrere Anliegen bearbeitet werden müssen, ist der Zeitraum, den eine Wartemarke in Anspruch nimmt, größer. Dies hat zur Folge, dass ein Schalter länger besetzt ist und weniger Marken für diesen Öffnungszeitraum ausgegeben werden können. Bitte beachten Sie, dass eine Wartemarke nur für Anliegen einer Person verwendet werden kann.
Wer ein Ausweisdokument abholen möchte, muss keine Wartemarke ziehen, sondern kann sich beim Sicherheitspersonal am Eingang melden. Dieses lässt die Person dann ein, wenn ein Schalter frei wird.
Die Ortschaftsverwaltungen sind zuständig für die Bürgerinnen und Bürger, die in den jeweiligen Teilorten wohnen. Bürgerinnen und Bürger aus der Kernstadt werden gebeten, sich für ihre Anliegen ausschließlich an das Bürgeramt auf dem Marktplatz zu wenden. In den Teilorten werden ebenfalls zunächst die Personen mit in der Vergangenheit gebuchtem Termin bedient. Bei Spontanbesuchen kommt es zu Wartezeiten.
Nein, einige Anliegen können auch online per Formular erledigt werden. Eine Liste aller Anliegen und den zugehörigen Informationen finden Interessierte auf der städtischen Website.
In den nächsten Wochen werden noch die Termine abgearbeitet, die vor Abschaffung der Buchung vereinbart wurden. Hierfür steht im Bürgeramt ein Schalter zur Verfügung. An den anderen Schaltern werden Spontanbesuche bearbeitet.
Im Bürgeramt sind inzwischen alle offenen Stellen besetzt. Die neuen Mitarbeitenden müssen in den nächsten Wochen eingelernt und geschult werden. Dies bindet ebenfalls Kapazitäten. Im Anschluss sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgeramt in voller Stärke für die Bürgerinnen und Bürger da und die Situation wird sich entspannen. Bis dahin bittet die Verwaltung um Geduld und Verständnis.
Bürgeramt auf dem Marktplatz (zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus der Kernstadt)
Ortschaftsverwaltung Warmbronn (ausschließlich zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus Warmbronn)
Wegen personeller Ausfälle sind die Ortschaftsverwaltungen Höfingen und Gebersheim aktuell folgendermaßen geöffnet (ausschließlich zuständig für Bürgerinnen und Bürger aus Höfingen und Gebersheim)