In verfahrensfreien Vorhaben gemäß § 50 LBO oder bei vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gemäß § 52 LBO müssen Abweichungen gegen einzelne Vorschiften des öffentlichen Baurechts vor dem Baubeginn beantragt werden.
Das Online-Einreichen Ihrer Anträge rund um das Bauen wird im Laufe des Jahres 2019 durch eine Änderung der Landesbauordnung rechtlich möglich. Mit Inkrafttreten dieser neuen Regelung stellen wir Ihnen diese Funktion in unseren Antragsassistenten zur Verfügung.
Schon jetzt führen die Antragsassistenten Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Am Ende erstellt der Assistent für Sie ein fertig ausgefülltes Formular, das Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an uns senden bzw. persönlich zu uns bringen. Ergänzend finden Sie als Alternative zu jedem Antragsassistenten auch ein einfaches PDF-Formular zum Ausdrucken.
Antragsassistenten - Schritt für Schritt durch den Antrag
PDF-Formulare