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ServiceBüroBauen - Baupläne
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Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren - das klassische Verfahren bei Genehmigungspflicht

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist ein Bauantrag auf Genehmigung zu stellen. Erst nach Erteilung einer Baugenehmigung und der Erteilung einer Baufreigabe (Roter Punkt) darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden.


 

Erforderliche Unterlagen

Im Normalfall benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen

  • Antrag auf Baugenehmigung
  • Baubeschreibung
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • Bauleitererklärung
  • Planhefte in mindestens 3-facher Ausfertigung mit
    • Lageplan schriftlicher und zeichnerischer Teil (Maßstab 1:500)
    • Bauzeichnungen (Maßstab 1:100)

Je nach Vorhaben sind eventuell weitere Unterlagen zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig, die auch nachträglich angefordert werden können.

Bei Werbeanlagen ist ein gesonderter Bauantrag erforderlich.

 

Anträge und Formulare für das Baugenehmigungsverfahren

Das Online-Einreichen Ihrer Anträge rund um das Bauen wird im Laufe des Jahres 2019 durch eine Änderung der Landesbauordnung rechtlich möglich. Mit Inkrafttreten dieser neuen Regelung stellen wir Ihnen diese Funktion in unseren Antragsassistenten zur Verfügung.

Schon jetzt führen die Antragsassistenten Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Am Ende erstellt der Assistent für Sie ein fertig ausgefülltes Formular, das Sie ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an uns senden bzw. persönlich zu uns bringen. Ergänzend finden Sie als Alternative zu jedem Antragsassistenten auch ein einfaches PDF-Formular zum Ausdrucken.
 

 

PDF-Formulare

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