Am nordöstlichen Ortsrand von Warmbronn liegt das rund 2,1 Hektar große Plangebiet „Wohnen – Hinter den Gärten“, das derzeit unbebaut ist und landwirtschaftlich genutzt wird. Geplant ist ein Wohngebiet, das für alle Wohnbedürfnisse Raum bietet: Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser – aber auch Mehrfamilienhäuser für bezahlbaren Wohnraum sollen entstehen. Auch seniorengerechtes Wohnen soll Teil des Konzepts im neuen Gebiet sein. Zudem sollen Frei- und Grünräume entstehen und ein behutsamer Übergang zum historischen Ortskern sichergestellt werden. Ein öffentlicher Kinderspielplatz, Grünzüge zum Ortskern und der Hirschgraben als offener Landschaftsraum sichern die Einbindung in die Landschaft. Um bestehende Erschließungsstraßen nicht zu belasten, erfolgt die verkehrliche Erschließung durch eine Ringstraße, die an die Steigwaldstraße angeschlossen wird.
Parallel zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts, wird eine freiwillige Umlegung durchgeführt. Die Mehrzahl der Grundstücke ist in privatem Eigentum. Die im Umlegungsverfahren gebildeten Baugrundstücke werden somit nach der Zuteilung auch weiterhin im privaten Besitz sein; teilweise werden Baugrundstücke im Verfahren an die Stadt Leonberg übertragen.
Es soll ein Wohngebiet entstehen, das für alle Wohnbedürfnisse Raum bietet- so sind Bauplätze für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser vorgesehen sowie mehrere Bauplätze für Mehrfamilienhäuser. Im nördlichen Teilbereich des Plangebiets soll seniorengerechtes Wohnen entstehen. So kann zum einen der vorhandene sowie zukünftige Bedarf an hochwertigem sowie bezahlbarem Wohnraum in Warmbronn bedient werden. Mit der Entwicklung des Wohngebiets „Wohnen – Hinter den Gärten“ wird das Ziel verfolgt, die örtliche Wohnfunktion in Warmbronn zu sichern und zu stärken. Dementsprechend wird die Fläche nach § 4 BauNVO als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen.
Im Nordosten soll ein Kinderspielplatz angelegt werden. Der Hirschgraben wird offen durch das Plangebiet geführt. So entsteht ein mit privaten und öffentlichen Grünflächen durchzogenes, locker bebautes Wohngebiet.
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt durch eine Ringstraße, die an die Steigwaldstraße angeschlossen wird. Das Straßensystem ergänzende öffentliche Fuß- und Radwege verbinden das neue Wohnquartier mit dem historischen Ortskern.
Bei dem gesamten Planbereich handelt es sich bauplanungsrechtlich um eine Fläche des s. g. Außenbereichs. Zur Schaffung von Planungsrecht für das neue Wohngebiet ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren erforderlich. Aufgestellt wird der Bebauungsplan im Vollverfahren. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits 2019 gefasst. Die öffentlichen Beteiligung nach §§ 3 u. 4 BauGB fanden bereits statt. Hierbei konnten von Seiten der Bürgerschaft und von betroffenen Behörden Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanverfahren eingebracht werden. Aktuell wird ein Umweltbericht erarbeitet, Anregungen aus den Beteiligungsverfahren bearbeitet und das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans vorangetrieben.
Als nächster Verfahrensschritt stehen eine erneute Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit an, bei der Planteil, Textteil, Begründung und Umweltbericht sowie alle wesentlichen Gutachten öffentlich ausgelegt werden.
Die Renaturierung des Hirschgrabens stellt einen wichtigen ökologischen Baustein der Gebietsentwicklung dar. Der offene Graben zieht sich mittig durch das Gebiet. Der Graben ist ein Gewässer 2. Ordnung, dessen Ränder als Gewässerschutzstreifen ausgewiesen sind. Der Gewässerrandstreifen soll mit einer autochthonen (gebietseigenen) kräuterreichen Wiesenmischung angesät werden und soll als Extensivgrünland unterhalten werden. Sofern die Funktion der Flächen nicht eingeschränkt wird, können standortgerechte Gehölze angepflanzt werden.
Am 15.05.2024 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung in Warmbronn statt, bei der die aktuelle Planung sowie die vorliegenden Gutachten durch die Stadtverwaltung vorgestellt wurden. Bei dieser Veranstaltung bestand die Möglichkeit zum Bürgerdialog und Austausch sowie die Klärung offener Fragen zum Plangebiet.
Im nächsten Schritt wird der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans für einen Offenlagebeschluss in den Gemeinderat eingebracht.