Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Quickmenu
Römergalerie Neue Stadtmitte
Seiteninhalt

Sparkassenareal

Hinter dem geplanten Neubau der Sparkassen-Direktion an der Sonnenkreuzung Stuttgarter Straße / Grabenstraße entsteht neuer, attraktiver Wohnraum.


Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Stuttgarter Straße/ Grabenstraße" wurde das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines attraktiv gestalteten Quartiers, bestehend aus einem neuen Direktionsgebäude der Kreissparkasse und einer ergänzenden Wohnbebauung in mehreren Gebäuden, östlich der historischen Altstadt zu schaffen (siehe Abb. 1).
Für den privaten und öffentlichen Freiraum sollen dabei prägende Elemente der vorhandenen Grünstruktur gesichert und ausgebaut werden.

Zentrale Bestandteile des Entwurfs sind zukunftsfähige Lösungsansätze in den Bereichen Nachhaltigkeit und Mobilität.

 

Ausgangssituation und Ziele der Neugestaltung

Das Plangebiet umfasst das sogenannte Sparkassenareal, bislang bestehend aus drei Gebäuden, sowie der vollständig versiegelten Verkehrsflächen "Stuttgarter Straße" und
"Grabenstraße", ersichtlich im Luftbild vor Abriss der alten Bausubstanz in Abb. 2.

Umliegend der Gebäude befanden sich versiegelte Parkplätze, Hofflächen, begrünte Garagen und Zufahrten. Das Hauptgebäude der Sparkasse, ein Flachdachbau aus den 1960er Jahren, war ein- bis dreigeschossig mit teilweise extensiv begrünten Flachdächern.

Die Aufstellung des neuen Bebauungsplans bildete die planungsrechtliche Voraussetzung zur städtebaulichen Neuordnung und Aufwertung des gemischt genutzten Quartiers als Dienstleistungs- und Wohnstandort nahe der historischen Altstadt von Leonberg.

Der Direktionsstandort mit einer Gesamtfläche von ca. 7.100 m² erforderte eine moderne architektonische und bauliche Neugestaltung mit einem Direktionsgebäudes sowie ergänzenden Nutzungen am Kreuzungsbereich. Im südöstlichen Bereich des Plangebiets wird ein attraktives Wohnquartier geschaffen, von dessen hergestellter Wohnfläche 25% bezahlbaren (Miet-) Wohnraum nahe der Altstadt mit einer Mieterwartung von 67% des ortsüblichen Mietpreisspiegels bereithalten wird.

Der Kreuzungsbereich "Stuttgarter Straße" / "Grabenstraße" soll als "Tor zur Altstadt" fungieren. Eine Verbesserung der Parksituation wird angestrebt durch Herstellung öffentlicher und privater Stellplätze.

Gleichzeitig wird die Entwicklung attraktiver Freibereiche, der erhaltenswerte Baumbestand sowie einer fußläufigen Durchquerung mit hoher Aufenthaltsqualität zwischen der Altstadt und dem Engelberg gesichert. Die Neuordnung der Verkehrsflächen einschließlich Fuß- und Radwegen, Parkierung und Bushaltestelle war ein weiteres Ziel im Zuge der Neugestaltung des Areals.


Mehrfachbeauftragung zur Neuordnung des Standorts

Im Sommer 2020 hat der Gemeinderat die Auslobung einer Mehrfachbeauftragung zur Neuordnung der Leonberger Direktion in der Grabenstraße als planerische Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan beschlossen.
Die Stadtverwaltung wurde damit beauftragt, im Benehmen mit der Kreissparkasse Böblingen die Mehrfachbeauftragung zu unterstützen und zu begleiten. Als Sieger des Wettbewerbs ging das Architekturbüro Auer und Weber aus Stuttgart hervor, welches bereits 170 Bauprojekte realisierte, 98 davon mit Auszeichnung: für den Bildungscampus in Heilbronn erhielten sie im Jahr 2020 den Staatspreis Baukultur-Anerkennung für Beispielhaftes Bauen.  

Den Entwurf des Architekturbüros Auer und Weber hat der Gemeinderat als Grundlage des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt und nach den Maßgaben des Stadtplanungsamts bis Sommer 2022 durchgeführt: Am 24.05.2022 wurde der Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB gefasst. Durch die öffentliche Bekanntmachung am 22.06.2022 wurde der Bebauungsplan rechtskräftig.  

Durch Abschluss des Städtebaulichen Vertrags mit dem Investor konnten sämtliche städtebauliche Belange inklusive der Planungskosten und wohnbaulicher Belange vertraglich fixiert werden.


Planungsrecht

Der Bebauungsplanentwurf (siehe Abb. 3) sieht neben den öffentlichen Verkehrsflächen eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet (GRZ 0,4) sowie ein Mischgebiet (GRZ 0,6) vor. Die Gebäudehöhe ist differenziert begrenzt.

Es sind ausschließlich Flachdächer bis 4° Neigung vorgesehen, die obersten Geschosse sind zu mindestens 75% extensiv zu begrünen. Auch die nicht überbauten Grundstücksflächen sind außerhalb der Zuwegungen, Platz- und Wegeflächen, Zufahrten, Terrassen und Kinderspielflächen zu begrünen. Zwei Einzelbäume konnten erhalten werden; eine Kastanie und eine Linde im südlichen Plangebiet sind als Pflanzbindung festgesetzt. Als Pflanzgebote sind die Neupflanzung von mehreren Einzelbäumen sowie eine flächenhafte Begrünung der Baugrundstücke mit einem Mindestbegrünungsanteil von 15% festgesetzt.


Städtebauliche Konzeption

Das geplante Direktionsgebäude prägt als Solitär die städtebauliche Situation an der Ecke Grabenstraße/ Stuttgarter Straße mit klaren Raumkanten zum öffentlichen Raum (siehe Abb. 4).   

Die geplante Wohnbebauung im Osten und Süden des Gebietes leitet zur angrenzenden, überwiegend kleinteilig strukturierten Bestandsbebauung über. Bäume und Grünzäsuren gliedern das Quartier und bilden Frischluftschneisen sowohl in Ost-/West- als auch in Nord-/Süd-Richtung. Diese ermöglichen gleichzeitig kurze Fußwegeverbindungen u.a. von der Bushaltestelle in die angrenzenden Wohnquartiere.

Die geplanten Wohngebäude liegen zurückgesetzt zu den Hauptverkehrsstraßen, was Vorteile in Bezug auf Lufthygiene und Lärmschutz bietet. Ihre Gruppierung am südlichen Rand des Gebietes schafft lärmgeschützte Wohnhöfe mit hoher Aufenthaltsqualität und ermöglicht gleichzeitig den Erhalt von Bestandsbäumen. Die Gebäudevolumina sind durch Höhenversätze gegliedert, wodurch angemessene Übergänge zum Baubestand im Süden und Osten erreicht werden.

Das neue Quartier stellt sich, abgesehen von wenigen Kundenparkplätzen an der Stuttgarter Straße, oberirdisch autofrei dar; die notwendigen Stellplätze werden in zwei Tiefgaragen mit Zu-/ Abfahrten an den jeweils äußeren Plangebietsrändern Stuttgarter Straße/ Grabenstraße untergebracht.


Planung für den Verkehrsknoten »Sonnenkreuzung«

Als Grundlage zur städtebaulichen Entwicklung des Umfeldes der sog. "Sonnenkreuzung" wurden durch ein externes Planungsbüro verkehrsplanerische Untersuchungen zur verkehrlich-funktionalen Optimierung angestellt. In diesem Rahmen wurde auch die Planung für einen Kreisverkehr untersucht und bewertet, von dem aber aufgrund seines Platzbedarfs, der eingeschränkten Grundstücksverfügbarkeit, den ungünstigen topografischen Verhältnissen, sowie der eingeschränkten Möglichkeit der Verkehrssteuerung abgesehen wird.

Eine Verbesserung bzw. Stabilisierung der Verkehrssituation soll durch die baulich-funktionale Optimierung des bestehenden Knotenpunktes im Rahmen nachfolgender Straßenumbaumaßnahmen erreicht werden:

  • Verbesserung der Verkehrssituation durch Verschiebung des Knotenpunktes um ca. 5,00 m nach Süden, verbunden mit einer verkehrsgerechten Ausrundung am Gasthaus "Sonne"
  • Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer, wie auch den Busverkehr mittels separater Busbucht sowie
  • begleitender Optimierung bei der Lenkung, Steuerung und Regulierung der Verkehrszuflüsse.

Die Maßnahmen zur Entspannung des Verkehrsknotens erfordern ein Zurückspringen der zukünftigen Baukanten von der "Grabenstraße". Dies ermöglicht zugleich Verbesserungen in Bezug auf Luftaustausch und Lärmschutz der Anwohner.


Ausblick Neubebauung

Der Baubeginn der 71 Wohneinheiten des "Burghaldenquartiers" mit Direktion und insgesamt vier Mehrfamilienhäusern und zwei Tiefgaragen startete im Herbst 2022 mit dem Aushub.

Der Rohbau beginnt im 1. Quartal 2023.





Favoriten