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Fahrradfreundliche Kommune Leonberg
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Pilotprojekt "Alternierende Schutzstreifen" beendet

Im September 2010 wurden in der Leonberger Straße zwischen der Hoheckstraße und der Glemseckstraße sogenannte "Alternierende Schutzstreifen" markiert. Dies bedeutet, dass entlang der Leonberger Straße, die für eine beidseitige Radverkehrsführung zu schmal ist, jeweils abwechselnd mal auf der West-, mal auf der Ostseite für den Radverkehr ein Schutzstreifen markiert wurde. Gleichzeitig wurden die bestehenden Straßenrandparkplätze ebenfalls durch Markierung optisch hervorgeheben.

Mit dieser Maßnahme beteiligte sich Leonberg an einem Pilotprojekt des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Baden-Württemberg.

Über vier Jahr wurden die Entwicklung der Verkehrssicherheit, das Verhalten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer und das sich einpendelnde Geschwindigkeitsniveau beobachtet. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg wurde dieses Pilotprojekt für Leonberg kostenneutral gutachterlich begleitet.

Das Ergebnis des Gutachtens liegt vor

Auf Grund der markierten Parkplätze in der Leonberger Straße ergab sich für den Radfahrer ein Versatz in dessen Fahrlinie (siehe Foto roter Punkt 1). Während der Versatz für Kfz gering gehalten wurde, war er für Radfahrer mit 2 Metern Breite (dies ergibt sich aus der Breite der Parkplätze) relativ groß. Dies wurde im Rahmen des Gutachtens als nicht empfehlenswert eingestuft.


Alternierende Schutzstreifen in der Zeit von September 2010 bis Juni 2014.

Im März 2014 befasste sich dann die Verkehrsschau mit der Radverkehrsführung entlang der Leonberger Straße unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens. Der Verkehrsschau gehören neben der Verwaltung, Mitglieder unterschiedlichster Organisationen an. Hierzu zählen u.a. das Polizeipräsidium Ludwigsburg, das Polizeirevier Leonberg, aber auch der ADAC und der ADFC.

Gemeinsam kam man zu dem Beschluss, die alternierenden Schutzstreifen zu entfernen und stattdessen auf der Ostseite in Richtung Stadtmitte einen durchgängigen Schutzstreifen und auf der Westseite einen Parkstreifen anzubieten. Die vom Gutachter als kritisch eingestuften Versatzfahrten des Radfahrers entfallen so.

Die Markierung wurde Anfang Juli 2014 umgesetzt.



Neue Markierung in der Leonberger Straße seit Juli 2014: jetzt gibt es für den Radfahrer  einen durchgängigen Schutzstreifen auf der Ostseite.

Verkehrsrechtliche Bestimmungen für Schutzstreifen

Der Schutzstreifen wird mit einer gestrichelten Leitlinie markiert. Dieser Schutzstreifen darf im Bedarfsfall vom Kfz überfahren werden, wenn sich Lkw/Pkw oder Lkw/Lkw begegnen.

Die gestrichelte Leitlinie ordnet Parkverbot auf dem Schutzstreifen an.

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